Hartz 4 umzug

Hartz 4 umzug

Wer in der Leistungsbeziehung von Hartz 4 einen Umzug durchführen muss oder möchte, kann Anspruch auf die Kostenübernahme durch das Jobcenter haben. Dabei wird der gesamte Umzug direkt über das zuständige Jobcenter abgerechnet. Ehe Sie sich jedoch für die Beauftragung einer Umzugsfirma für Ihren Hartz 4 Umzug entscheiden, prüfen Sie Ihre Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gründlich.

Wer kann den Hartz 4 Umzug über das Jobcenter abrechnen?

Wenn Sie einen Umzug vor sich haben, kann dies unterschiedliche Gründe haben, welche vom Jobcenter anerkannt werden:

  • Lebensumstände (Ihre Familie vergrößert oder verkleinert sich oder Ihr Beziehungsverhältnis ändert sich)
  • Ein Arbeitsplatz (liegt Ihr neuer Arbeitsplatz zu weit von Ihrem bisherigen Wohnort entfernt ist ein Umzug notwendig)
  • Aufhebung des Mietvertrages (Ihr aktueller Vermieter kündigt Ihnen)
  • Wohnraum nicht nutzbar (beispielsweise wegen Schimmelbefalls o.ä. Schäden)
  • Aufforderung des Jobcenters (befindet das Jobcenter Ihre bisherige Wohnung als unangemessen, kann es Sie auffordern in eine kostengünstigere Wohnung zu ziehen)

Grundsätzlich sollten Sie prüfen, ob Sie als Empfänger von Hartz 4 einen Umzug über das zuständige Jobcenter abrechnen lassen können. Die genannten Gründe werden in der Regel von dem für Sie zuständigen Amt akzeptiert, jedoch sollten Sie vor der Beauftragung einer Umzugsfirma in Berlin unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter sprechen.

Gründe für die Übernahme eines Umzuges

Abgesehen vom finanziellen Aufwand kann es weitere Gründe geben, wegen derer das Jobcenter Ihren Umzug direkt mit der Umzugsfirma abrechnet. Grundsätzlich geht das Jobcenter davon aus, dass Sie einen Umzug auch mit eigenen Mitteln organisieren und durchführen können. Bestimmte Lebenssituationen jedoch können einem selbst unternommenen Umzug im Wege stehen. Ein Umzug aufgrund einer neuen Arbeitsstelle wird in der Regel vom Jobcenter übernommen.

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Von der Verpackung Ihrer Güter bis hin zur Montage-Unterstützung im neuen Zuhause – wir bieten Ihnen jeden Service. Am Ende zählt für uns nur eins – dass Sie mit einem guten Gefühl in Ihre neuen vier Wände ziehen!

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  • E-Mail: info@fachmann-umzuege.de

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